Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nature Warrior Bootcamp GbR für das Nature Warriors Bootcamp

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Nature Warrior Bootcamp GbR (im Folgenden „Veranstalter“) und den Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“) bezüglich des 2,5-tägigen Nature Warriors Bootcamps, einschließlich Übernachtung, Verpflegung und verschiedenen Sportarten.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Veranstalter bietet über seinen Onlineshop Tickets für das Nature Warriors Bootcamp an.

(2) Jedes Ticket berechtigt zur Teilnahme an dem Bootcamp gemäß den im Angebot spezifizierten Bedingungen.

§ 3 Ticketverkauf und Übertragung

(1) Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich über den Onlineshop des Veranstalters.

(2) Die Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Aufwandspauschale von 14,99 € möglich. Hierfür muss ein vom Veranstalter bereitgestelltes Formular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Zum Formular.

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Aufgrund der besonderen Natur des Nature Warriors Bootcamps und der Notwendigkeit einer präzisen Planung und Vorfinanzierung der Veranstaltung, ist eine Erstattung des Kaufpreises für Tickets ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt oder nicht.

(2) Teilnehmer, die nicht am Bootcamp teilnehmen können, wird empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ihr Ticket gemäß § 3 (2) auf eine andere Person zu übertragen.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen und nach eigenem Ermessen eine Kulanzregelung anzubieten. Dies begründet jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche Regelung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung des Kaufpreises für Tickets zum Nature Warriors Bootcamp ist verbindlich und unaufschiebbar.

(2) Bei Kauf auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den fälligen Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Ticketkauf zu begleichen. Die genauen Bankdaten für die Überweisung sind auf der Webseite des Veranstalters sowie auf der Buchungsbestätigung, die dem Kunden übermittelt wird, angegeben.

(3) Bei SEPA-Lastschrift ermächtigt der Kunde den Veranstalter ausdrücklich, den fälligen Betrag vom angegebenen Konto abzubuchen. Der Kunde sorgt dafür, dass das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Im Falle einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, die entstandenen Kosten sowie eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme am Bootcamp zu verweigern, falls die Zahlung nicht fristgerecht oder vollständig geleistet wurde.

§ 6 Haftung und Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme am Bootcamp erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die der Teilnehmer infolge seiner Teilnahme erleiden könnte. Dies schließt den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums des Teilnehmers ein. Sollte trotz dieser Bestimmungen eine Haftung des Veranstalters für Schäden des Teilnehmers notwendig werden, ist die Verpflichtung des Veranstalters zur Entschädigung auf den Betrag begrenzt, den die Versicherung des Veranstalters für den entstandenen Schaden zahlt.

(2) Der Teilnehmer muss gegen das Risiko eines Schadens versichert sein, den er oder ein Hinterbliebener infolge seines Todes, einer Verletzung oder einer Krankheit, die durch seine Teilnahme am Bootcamp verursacht wurde, erleiden kann.

(3) Der Teilnehmer erklärt, dass er sich der Tatsache bewusst ist, dass die Teilnahme am Bootcamp nur bei guter geistiger und körperlicher Gesundheit möglich ist. Der Teilnehmer versichert, diese Anforderungen zu erfüllen und entsprechend vorbereitet zu sein.

(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter für alle Schäden zu entschädigen, die Dritten infolge einer Handlung oder Unterlassung des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Bootcamp entstehen. Der Teilnehmer muss gegen das Risiko der Haftung für solche Schäden versichert sein.

(5) Der Teilnehmer erkennt an, dass ein Großteil der Strecke in bewaldeten Gebieten, auf unebenen Wegen und/oder in sonstigem Gelände verläuft. Die Verletzungsgefahr aufgrund von rutschigen Oberflächen, Wurzeln, Ästen und anderen natürlichen Gegenständen ist größer. Der Veranstalter kann daher nicht für Verletzungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die in diesen Bereichen entstehen.

§ 7 Bildrechte

(1) Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter hiermit das uneingeschränkte und unwiderrufliche Recht sowie die Erlaubnis, Fotos, Videos und andere Bildaufnahmen, die während oder im Umfeld der Veranstaltung gemacht werden und auf denen der Teilnehmer zu sehen ist, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verbreiten.

(2) Diese Erlaubnis umfasst, ohne Einschränkung, das Recht zur Bearbeitung, Änderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Übertragung, Verbreitung, Ausstellung und Nutzung in allen Medien und Formaten, sowohl bekannt als auch zukünftig entwickelt, zu Werbe-, Marketing- und Informationszwecken.

(3) Der Veranstalter hat zudem das Recht, Bildmaterial, das von einem Teilnehmer während der Veranstaltung gemacht wurde, zu verwenden und es in jedem Medium zu veröffentlichen, ohne den Eigentümer der Quelle zu nennen. Dies beinhaltet Material, das der Teilnehmer selbst erstellt hat und das den Veranstalter, die Veranstaltung oder andere Teilnehmer zeigt.

(4) Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechte oder sonstige persönlichkeitsrechtliche Ansprüche, die aus der Nutzung der Bilder entstehen könnten.

(5) Der Veranstalter verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Teilnehmers zu achten und keine Aufnahmen zu verwenden, die den Teilnehmer in einem schlechten Licht darstellen oder seine Würde verletzen.

§ 8 Datenschutz

Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Der Veranstalter verwendet die Daten ausschließlich für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Bootcamps.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(3) Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Veranstalters.

Stand: 25.03.2023